Im Januar 2023 wurden neue Maßnahmen des Gesundheitsministeriums in Kraft gesetzt, die zu einer Verschärfung der seit 2009 bestehenden Budgetierung geführt haben und damit zur weiteren Einschränkung der ambulanten fachärztlichen Versorgung.
Seit 2009 erhalten die Fachärzte quartalsweise ein Budget sowohl für die Anzahl der Patienten als auch für jeden Patienten eine maximale Menge der ärztlichen Leistungen, welche nach der aktuellen Gebührenordnung (EBM = einheitlicher Bewertungsmaßstab) vergütet werden, das sogenannte Regelleistungsvolumen. Das bedeutet für die fachärztlichen Praxen, dass die Vergütung im Bereich der Versorgung von gesetzlich Versicherten begrenzt ist und nicht proportional zu den Arbeitsleistungen des Praxisteams erfolgt.
Trotz dieser Maßnahme zur Versorgungseinschränkung versorgen die fachärztlichen Praxen bundesweit seit mehr als einem Jahrzehnt ihre Patienten nach besten Möglichkeiten und arbeiten dauerhaft deutlich mehr, als über das quartalsweise zuerkannte Budget vergütet wird, z.B. in unserem Fachgebiet 10 % bis 25 %. Seit Jahren steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung aus verschiedenen Gründen stetig an, so dass die Praxen mehr und mehr an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sind und die Wartezeit auf einen Behandlungstermin länger geworden ist.
Im Jahr 2019 wurde die Budgetierung teilweise gelockert. Die Praxen erhielten für die Versorgung von Patienten, die sich erstmalig oder als Notfall in einer bestimmten Facharztpraxis vorstellten, eine ungekürzte Vergütung nach dem EBM. Die Leistungen für die anderen Patienten blieben weiter budgetiert. Diese Änderung ermöglichte den Praxen eine geringe und weitgehend kostendeckende Erweiterung der Sprechstunden, was in vielen Bereichen umgesetzt wurde – so auch bei uns.
Ende 2022 wurde diese Regelung vom Gesundheitsministerium um Herrn Minister Karl Lauterbach bundesweit wieder abgeschafft. Darüber hinaus wurde zusätzlich die maximale Vergütung gekürzt, welche die Praxis für einen Patienten im Quartal erhalten kann. Eine normale, leistungsgerechte Vergütung wie sie im EBM abgebildet ist, steht nur noch für diejenigen Patienten zur Verfügung, die aufgrund von dringend zu behandelnden Beschwerden innerhalb von 4 Wochen nach der Anmeldung über ihren HAUSARZT einen Behandlungstermin in der fachärztlichen Praxis erhalten.
Diese ungeheuerliche Missachtung der ambulant tätigen Ärzte und deren Teams, wird unweigerlich bundesweit zu einer weiteren Einschränkung des Zugangs zur ambulanten fachärztlichen Versorgung führen. Arztpraxen unterliegen wie alle anderen Bereiche dem Kostendruck durch die hohe Inflation und haben aufgrund der gesetzlichen Reglementierung der Leistungsvergütung keine Möglichkeit, diesen aufzufangen. Eine weitere Erhöhung der Sprechstundenzahl, um der steigenden Nachfrage nach Untersuchungsterminen gerecht zu werden, ist nicht umsetzbar.
Wir werden selbstverständlich alles daransetzen, dass wir unseren Patienten und zuweisenden Ärzten weiterhin eine fachlich und menschlich bestmögliche Versorgung gewährleisten.